Sondergepäck

Sondergepäckgegenstände, das nicht der Freigepäckmenge unterliegt.

Übergroßes und nicht standardmäßiges Gepäck, das sich in Größe und Gewicht von normalem Gepäck unterscheidet, ist nicht für die Freigepäckmenge qualifiziert. Diese beinhalten:

- Sportgeräte*;

- Musikinstrumente über 115 cm auf die Summe der drei Dimensionen;

- Audio und Videotechnik;

- Fernseher, Kühlschränke;

- Gepacktes Gepäck, dessen Größe und Gewicht die Freigepäckgrenze überschreiten**;

- lebende Tiere;

Die Beförderung von Sondergepäck muss von der Fluggesellschaft genehmigt und zum festgelegten Tarif bezahlt werden, unabhängig vom Gewicht des anderen vom Passagier mitgeführten Gepäcks.

* Fahrräder sind auf allen Flügen im Freigepäck enthalten. Bei Transporten, die die Freigrenze überschreiten, müssen die Übermaße nicht berücksichtigt werden, sondern nur, wenn der Sitzplatz oder das Gewicht die Freigrenze überschreiten, muss eine Zahlung geleistet werden.